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Disclaimer Muster / Generator für Ihre Website kostenlos

Sie können kostenlos das folgende Disclaimer-Muster für Ihre Homepage übernehmen, solange Sie unsere Webseite am Ende als Quelle nennen.

Disclaimer - Muster

1. Warnhinweis zu Inhalten

Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Anbieters.

2. Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

4. Besondere Nutzungsbedingungen[1]

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.


Quelle: Juraforum.de

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Ich kann dies jederzeit form- und kostenlos für die Zukunft widerrufen.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

HINWEIS: Sie können gern unseren Disclaimer kostenlos verwenden, aber bitte nennen Sie uns am Fußende des Disclaimers als Quelle.



Sie nutzen Google Analytics oder Adsense? Sie haben das FACEBOOK "Gefällt mir"-Plugin eingebaut? Bitte beachten Sie unsere Ausführungen am Seitenende zum Datenschutz.


Anmerkungen zum Disclaimer für Ihr Impressum:

[1] zu "4. Besondere Nutzungsbedingungen":

Wenn man die Vielzahl der Nutzungsmöglichkeiten und Angebote auf einer Website bedenkt, ist es nur zu empfehlen, für die jeweiligen speziellen und vor allem ggf. auch kostenpflichtigen Nutzungen und Angebote (z.B. Shops, Foren, Free-E-Mail, Newsletter oder Branchenbücher) auch spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB zu verwenden! Denn in diesem Falle kommt es sehr schnell zu einem Vertrag mit weiteren gesetzlichen Informationspflichten. Werden solche speziellen Angebote nicht angeboten, kann man ggf. auch Nr. 5 weglassen.



Rechtliche Erwägungen zu einem Disclaimer - Muster

I. Was ist überhaupt ein Disclaimer?

Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Vorliegend wird ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss" betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln bzw. womit man auf bestimmte "Gefahren" hinweisen kann. So bietet ein Disclaimer auch die Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann empfangen mag oder ob man seine Homepageinhalte Jedermann zur Verfügung stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 13 Abs. 1 TMG, wonach man den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges informieren muss.). Des Weiteren sollte man als Website-Betreiber natürlich immer auch an ein Impressum denken.

1. Disclaimer: Nutzung einer Homepage - Vertrag oder Gefälligkeit?
Dabei stellt sich als erstes die Frage, ob ein allgemeiner Disclaimer ausschließlich als vertraglicher Haftungsausschluss gestaltet werden sollte. Denn ob überhaupt ein Vertragsverhältnis durch die Nutzung einer Webseite zwischen dem "Surfer" (Nutzer) und dem Homepage-Betreiber (Anbieter) zustande kommt, hängt vom Einzelfall ab. Teilweise könnte man bei der Nutzung von kostenlosen Online-Datenbanken (Inhalten) oder auch beim kostenlosen Download von bestimmten Dateien oder von Software die Ansicht vertreten, dass dies entsprechend einer Leihe (§§ 598 ff. BGB) behandelt werden müsste und wenn dann jemand die Daten speichert oder abruft, könnte dies als (konkludente) Schenkung zu qualifizieren sein. Meines Erachtens kommt jedoch mangels Rechtsbindungswillen insbesondere bei kleineren kostenlosen privaten Homepages keinerlei Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung z.B. der kostenlosen und freien Datenbanken (Inhalte) zwischen dem Anbieter und Nutzer zustande. Denn in diesem Falle ist eher von einer reinen Gefälligkeit auszugehen. Das gleiche könnte man aber auch annehmen, wenn eine kommerzielle Website sehr viele Zugriffe hat, weil sich der Anbieter sicherlich nicht gegenüber jedem unbekannten Nutzer rechtlich binden möchte. Dabei mögen auch die rechtliche Ausgestaltung und die wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung bei der Annahme eines Rechtsbindungswillens eine Rolle spielen. Gibt es also kein Vertragsverhältnis, gibt es auch keine vertraglichen Ansprüche gegen den Anbieter. Anders kann man dies meines Erachtens beispielsweise bei der kostenlosen Nutzung der auf der Homepage des Anbieters evtl. zusätzlich vorhandenen Foren, Chats, Free-E-Mail-Dienste und Branchenbüchern sehen, weil hierbei viel eher ein Austausch von Leistungen stattfindet. Hinsichtlich dieser Inhalte sollten jeweils spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB verwendet werden. Hat man sogar kostenpflichtige Inhalte auf seiner Homepage sind auf jeden Fall speziell darauf zugeschnittene und anwaltlich entworfene AGB zu empfehlen.
2. Disclaimer: Mitverschulden durch Warnhinweise
Darüber hinaus kann ein deutlicher Warnhinweis in einem "Disclaimer" unabhängig von dem Bestehen eines Vertragsverhältnisses den Nutzer der Webseite ggf. "bösgläubig" machen, wodurch sich ein Mitverschulden des Nutzers ergeben könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzer die Umstände einer möglichen Gefährdung erkennen konnte und der Warnhinweis entsprechend hervorgehoben und sichtbar war. Der angesehene Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren hält dabei in seinem neuesten Praxis-Lehrbuch "Internet- und Kommunikationsrecht" vor allem einen deutlichen Warnhinweis im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte einer Webseite für wichtig (Vgl. Hoeren, Internet- und Kommunikationsrecht 2008, Rdnr. 706).
3. Disclaimer: Keine Haftung für Links?

Oft wird ein Disclaimer als Mittel zur Begrenzung der Haftung für externe Links verwendet. Dabei findet man häufig als Zitat das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs in etwa der Form:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

Solch eine pauschale Distanzierung schadet nach einigen Auffassungen sogar mehr als sie nützt, da sie vor Gericht als Indiz eines bestimmten Unrechtsbewußtseins gelten könnte.(1) Eine pauschale Distanzierung sollte daher vermieden werden. Rechtlich ist die Freizeichung von der Haftung für externe Links nicht geklärt. Ein Hinweis, dass es sich bei den externen Inhalten bzw. Links um Angebote Dritter handelt, kann zumindest eine inhaltliche Abgrenzung von den fremden und eigenen Inhalten bewirken. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei auch die objektiven Umstände wie die äußere Gestaltung der Website und die inhaltliche Einbeziehung der Links bzw. Inhalte geschieht (z.B. per Frames, Deeplink, Linkliste, Quelle im Artikel). Dabei kann auch schon die Angabe des Datums auf der Homepage zum Zeitpunkt der Linksetzung vorteilhaft sein, um ggf. nachweisen zu können, dass verlinkte Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung noch nicht rechtswidrig waren. Insoweit ist auch umstritten, ob trotz Überprüfung beim Setzen des Links eine weitere Nachforschungs- bzw. Überprüfungspflicht besteht.(2) Daher sollte man wohl zur Sicherheit doch in bestimmten Abständen seine Links kontrollieren. Denn der Hinweis, man habe keinen nachträglichen Einluss mehr hinsichtlich der Änderungen auf den gelinkten Seiten, könnte nicht ausreichend sein, da man damit wiederum im Grunde kundtut, dass man die geänderten und nun ggf. rechtswidrigen Inhalte doch akzeptiert bzw. duldet. Solidarisiert man sich sogar als Webseitenbetreiber mit rechtswidrigen Inhalten eines Dritten durch ein Linksetzen, so haftet man in jedem Fall für die gelinkten Inhalte als wären dies die eigenen. Externe Links zu rechtswidrigen Inhalten sollten immer unverzüglich gelöscht werden.

Bundesverfassungsgericht sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an

Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die Haftung für den im Rahmen eines Berichts geschalteten Links auf eine Webseite, wo Software zu finden war, mit der man Kopierschutz knacken konnte, hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags ausgeführt, dass die Reichweite der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher durch die Rechtsprechnung nicht geklärt sei. Außerdem sei auch der Umfang der Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen Berichten und eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom BGH bislang nicht ausgeurteilt worden.
(BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.)

Sie werden aufgrund dieser unklaren Rechtslage verstehen, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass Sie sich als Anbieter durch die Übernahme unseres Disclaimer-Musters von der Verantwortung für gelinkte Inhalte Dritter freizeichnen können.

4. Disclaimer "eindeutig gestalten", "als erst aufzufassen" und "tätsächlich beachtet"
Eine Haftungsbeschränkung kann ansonsten nur im Verhältnis des Websiteanbieters zu den Nutzern der Homepage erfolgen. "Disclaimer" sind daher gegenüber Dritten (= keine Nutzer der Website, sondern z.B. Rechteinhaber nach dem UrhG) wirkungslos, wenn hierdurch die Haftung des Websiteanbieters für die eigenen Inhalte ausgeschlossen werden soll.
Dabei sind die Voraussetzungen eines Disclaimers eine Frage des Einzelfalls und richten sich vor allem wie oben unter I. 1. dargelegt auch nach der Art der abrufbaren Inhalte. Insbesondere kommt es dabei auf die Ausgestaltung der Webseite an und ob der Hinweis auf den "Disclaimer" entsprechend der Rechtsprechung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen worden ist. Danach muss der Nutzer zumindest den "Disclaimer" vor Nutzung der angebotenen Inhalte kennen und dieser deutlich hervorgehoben sein. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2006 entschieden, dass ein wirksamer Disclaimer eindeutig gestaltet, aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Anbietenden auch tatsächlich beachtet werden muss.(3) Denkbar wäre hierbei, dass man den Disclaimer in sein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum einfügt und dann zur Sicherheit anstatt der Bezeichnung "Impressum" die Kombination "Impressum/Disclaimer" verwendet. Natürlich kann man auch den Disclaimer separat entsprechend in hervorgehobener Weise von jeder Seite verlinken.

II. Urheber- und Leistungsschutz im Disclaimer?

Auf Urheber- und Leistungsschutzrechte muss grundsätzlich nicht hingewiesen werden, weil diese unabhängig von einem solchen Hinweis entstehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass man so die Rechte gegenüber Dritter besonders regelt. Hierbei könnte man z.B. für die Gestattung der Nutzung die bekannte GNU-Lizenz oder das Shareware-Prinzip anführen; neuerdings ist auch die sog. "CC"-Lizenz, Creative Commons im Kommen. Dies erscheint aber nur sinnvoll, wenn man eine weite Verbreitung seiner Inhalte wünscht. Andererseits könnte man aber auch die Nutzung weitgehend untersagen (vgl. § 53 UrhG). Unabhängig davon kann durch einen Urheberhinwies die Vermutungsregel nach § 10 UrhG zugunsten des Verwenders greifen. Schadensersatzansprüche nach dem UrhG setzen auch ein Verschulden voraus. Durch einen Disclaimer zu Urheberrechten kann sich unter Umständen der unberechtigte Verwender nicht mehr auf seine Unwissenheit berufen.

III. Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung Vorlage finden Sie hier:

https://www.juraforum.de/datenschutzerklaerung-muster/


Diese sollte separat zu einem Disclaimer im Menü unter dem Anker „Datenschutz verlinkt werden.


Disclaimer - Quellen:

  1. Vgl. Über Sinn und Unsinn von Web-Disclaimern
    Vgl. Über den (Un-)Sinn von Disclaimern
    Vgl. Das Märchen vom Linkurteil
  2. Vgl. OLG München, Urteil vom 15.03.2002, Az: 21 U 1914/02
    Vgl. Anm. zum obigen Urteil des OLG München - "klassisches Fehlurteil"
  3. Vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2006, Az. I ZR 24/03

Stand: 25.05.2018 (se) - Disclaimer




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19 - Ei.n/s =
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.
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Bisherige Kommentare (10)
Umzugsfirma Berlin (12.01.2023 13:57 Uhr):
Es beeindruckt mich wirklich, dass fast jeder Artikel auf Ihrer Seite immer auf den Punkt ist, und die einfache Zusammensetzung macht es viel einfacher, die Details in Ihrem Blog aufzunehmen.
Blue Eyed Scorpio (31.08.2019 17:15 Uhr):
Danke für die kostenlose Zurverfügungstellung des Disclaimers.
Rainer (25.05.2018 07:44 Uhr):
Hallo, danke erst mal für den kostenlosen Disclaimer. Bis wann kann man rechnen, dass die Datenschutz-Muster gem. DSGVO sind? Viele Grüße
da Brinci (06.05.2018 12:15 Uhr):
Sehr geehrte Damen und Herren! Ungeachtet der Tatsache, dass ich Ihre Homepage echt klasse finde und es unglaublich finde, dass Sie Dinge in der heutigen Zeit zum Nulltarif anbieten, habe ich die folgende Frage: Ich nutze Ihre Vorlage bzgl. Disclaimer und Datenschutz bereits und kann Ihnen dafür nicht genug danken! Letztlich stellt sich für uns und unsere Tierarztpraxis mit integrierter ehrenamtlich geführter Artenschutz-Betreuungsstation die Frage, ob die von ihnen angebotenen Texte noch in dem Sinne der DSGVO (Stichtag 25.05.2018) sind? Würden Sie (natürlich gebührenpflichtig) auch eine Überprüfung der Homepage/Disclaimer/Datenschutz/Impressum vornehmen? Zu welchem Preis würden Sie dieses anbieten? Mit freundlichen Grüßen ++++++++++++++++++++++++++++ Anm. der Red: Die Datenschutz-Muster sind noch nicht gem. DSGVO. Eine Überprüfung der Homepage bieten wir nicht an. Wenden Sie sich dazu bitte an einen Fachanwalt für IT-Recht in der Anwaltssuche. Dirk Brinkmann
Tume (06.01.2018 22:08 Uhr):
Ich habe Ihren Disclaimer auf meiner alten Internetseite verwendet. Der enthielt eine Salvatorische Klausel. Dieser hier nicht mehr. Was ist der Grund? Sollte ich die Klausel am Ende in den neuen Disclaimer einfügen?
Dukiii&Meggy (14.08.2017 12:19 Uhr):
Vielen Dank für den Mustertext. Wir haben ihn angepasst und hoffen, alle Erfordernisse erfüllt zu haben, dank Ihrer Vorarbeit. :-)
Skiclub (16.11.2016 12:22 Uhr):
Hallo warum beinhaltet der Disclaimer keine Passage zum Thema Cookies. In etwa so: Cookies Unsere Internetseite verwendet an mehreren Stellen so genannte Cookies....... usw? Wir verwenden den Disclaimer schon viele Jahre. Nachdem das Thema aber immer mehr, auch wegen der EU, in Fokus kommt und hier nicht eingefügt ist sind wir am überlegen einen anderen Disclaimer auf der Vereinsseite zu verwenden. Vielen Dank für Ihre Antwort
Lilie68 (25.10.2016 10:41 Uhr):
Als Otto-Normal-Verbrauer versteht man nur Bahnhof, von daher vielen Dank
xReactor (27.07.2016 21:59 Uhr):
Ich finde die Haftungsausschluß und Forenregelungen hier immer Praktisch, daher schau ich regelmäßig mal rein, um mich stehts auf dem Aktuellen Stand zu halten.
Schubert (23.07.2015 19:04 Uhr):
Sehr geehrte Daemn und Herren, vielen Dank für diesen Haftungsausschluß. Als Privatmann kann man das alles gar nicht wissen.



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Rechtliche Hinweise zur Übernahme unseres Muster-Disclaimers

Das Muster wurde nach bestem Wissen erstellt, aber Sie werden verstehen, dass kaum überschaubar täglich zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen zum Internetrecht ergehen und auch die einschlägigen Gesetze laufend geändert werden. Der Anbieter sichert daher nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte zu. Bei dem Muster handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Formulierungshilfe. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Muster für die konkreten Bedürfnisse des Nutzers passend, richtig und aktuell ist. Der Nutzer wählt die Inhalte des Musters eigenverantwortlich aus und verwendet diese auf eigene Gefahr. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts muss der Nutzer selbständig prüfen bzw. anwaltlich prüfen lassen, ob die einzelnen Klauseln mit Gesetz und Rechtsprechung vereinbar sind und ob das Muster an seine konkret zu regelnde Situation und/oder die Rechtsentwicklung angepasst werden muss. Der Muster dient lediglich als unverbindlicher Anhaltspunkt und ersetzt somit keinesfalls eine fachkundige individuelle anwaltliche Beratung.


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